⚠️ Achtung! ⚠️
Die Bankverbindung hat sich geändert:
Spar- und Darlehnskasse Bockum-Hövel eG
DE53 4106 1011 3222 4682 00
GENODEM1HBH
Bitte bei Überweisungen beachten!
Tauchtauglichkeitsuntersuchung:
Die Untersuchung darf jeder Arzt durchführen und bescheinigen, sofern er sich an die Leitlinien der Fachgesellschaft hält.
Unter 18 Jahren und über 40 Jahren ist eine jährliche Untersuchung vorgeschrieben. Dazwischen kann für 2 Jahre bescheinigt werden.
Viele Tauchbasen im Ausland verlangen aber eineTauchtauglichkeitsbescheinigung die noch mindestens ein Jahr Gültigkeit hat !
Die aktuellen Untersuchungsbögen und Bescheinigungen für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche findet Ihr auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Tauch-und Überdruckmedizin GTUEM e.V.
Auf diesen Bögen kann Euer Arzt/Eure Ärztin die Tauchtauglichkeit dokumentieren und bescheinigen. Das Zertifikat ist mehrsprachig und wird international anerkannt.
Vereinssatzung
Die neue Satzung des Vereins findet ihr ab sofort hier :)
