Verleih-Regeln für Tauchausrüstung des DUC-Hamm

 

 

Tauch-Equipment kann jeweils am Trainingstag (Mittwoch oder Donnerstag) ausgeliehen werden. Die Verleihfrist gilt dann von Mittwoch oder Donnerstag jeweils 1.Woche.

 

Ausnahmen sind mit dem Gerätewart oder dessen Vertreter abzustimmen.

 

Tauchsportausrüstung kann jedes Vereinsmitglied mit VDST-Versicherung ausleihen, das:

 

brevetiert (mind. CMAS* oder äquivalent OWD eines anderen Verbands) und im Besitz einer gültigen Tauchtauglichkeitsbescheinigung ist

  • die 4 Sterne-Empfehlung des VDST beachtet
  • zusichert die Ausrüstung sorgfältig zu behandeln sowie daran keine Veränderung vorzunehmen.

 Für den Verleih der Ausrüstung sind ausschließlich der Gerätewart oder dessen Stellvertreter zuständig.

 

Der Gerätewart oder dessen Vertreter (nicht die ausleihenden Mitglieder) geben das Equipment an die Vereinsmitglieder heraus. Die Ausgeber tragen die ausgeliehene Ausrüstung auf den Verleihbogen ein und zeichnen diesen ab.

Die Rücknahme der Ausrüstung geschieht ebenso ausschließlich über die benannten Personen.

 

Der Gerätewart oder dessen Vertreter (nicht die ausleihenden Mitglieder) nehmen die Ausrüstung entgegen, unterziehen diese einer Sichtprüfung (auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit), tragen die Ausrüstung aus dem Verleihbogen aus, zeichnen diese ab und räumen die Ausrüstung an ihren Platz.

 

Die Reservierung einer Tauchsportausrüstung ist nur im Ausnahmefall (geplante Clubfahrten) nach Rücksprache mit dem Gerätewart oder dessen Vertreter möglich.

 

Ausbildung geht vor!

 

Daher können Ausbilder bevorzugt Equipment für Ausbildungsveranstaltungen reservieren und ausleihen.

 

Ausrüstungsverleih für private Urlaubsreisen ist nicht vorgesehen !

 

Euer Technikwart